| Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin |
Januar 2005
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Verkehrs-Neuregelungen in 2005
Zahlreiche gesetzliche Neuerungen hält das neue Jahr für die deutschen Autofahrer bereit. Die wichtigsten betreffen die Kfz-Steuer, Änderungen der StVO und das Führerscheinrecht. Änderung in der StVO (ab Mitte 2005): Tempo 80 für Kleintransporter ab 3,5 t. Fahrten bei Schnee dürfen nur noch mit geeigneter Bereifung (Ganzjahres- oder Winterreifen) stattfinden. Helmpflicht für Quads und Trikes. Inline-Skater werden von den Bestimmungen der StVO erfasst. Eintragungen im Verkehrszentralregister wird man schwerer wieder los. Führerscheinrecht (1.2.2005): Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den neuen Führerschein Klasse "S" erwerben. Er berechtigt zum Führen von Leichtmobilen, kleinen vierrädrigen Freizeitmobilen (Quads) und Mini-Trikes, eine Art Motorroller mit drei Rädern. Für diese benötigt man regulär einen Pkw- oder Lkw-Führerschein. Besteuerung von Geländefahrzeugen (ab April 2005): Die Möglichkeit, PKW über 2,8 t wie Lkw preisgünstig nach Gewicht zu besteuern, soll aufgehoben werden. Auslöser für diese Maßnahme sind die gestiegenen Zulassungszahlen bei den großen SUVs u. Geländefahrzeugen der höheren Preisklasse. Bußgeldkatalog (voraussichtlich Ende 2005): Drängler werden härter bestraft. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand: Fahrverbot schon bei 3/10 des halben Tachoabstandes z.B. unter 15 Meter bei Tempo 100. Brummifahrer: höheres Bußgeld bei Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot. Verschärfung bei Fehlverhalten am Bahnübergang. StVZO (konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest): neue Beleuchtungsvorschriften bei Fahrrädern; u. a. ist künftig ein Standlicht für den Scheinwerfer erlaubt. (ab Mai) neue Lkw und Busse über 9 Sitze müssen mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sein. (ab Juli) Die so genannten Kuhfänger sollen für Neufahrzeuge endgültig verboten werden. (ab Okt.) Kfz-Brief und -Schein werden durch 2 andere Zulassungsdokumente ersetzt. Vorgaben für fabrikneue PKW (1.1.2005): Neu entwickelte Fahrzeuge (Pkw) müssen oblig. der Euro-4-Norm entsprechen. Für Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden, gilt dies erst ein Jahr später. Bereits seit Oktober 2004 müssen alle neuen Pkw auf allen Plätzen, also auch auf dem hinteren Mittelplatz, mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein. zurück zur Übersicht zurück zur STARTSEITE Archiv-Bezeichnung (intern): 2005-01-Verkehrs-Neuregelungen |
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