| Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin |
Dezember 2004
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Punkte im Flensburger Register
Eingetragen werden jeweils alle Bußgelder in Höhe von mind. 40 € sowie strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Wie viele Punkte jeweils einzutragen sind, bestimmt der Bußgeld-Punktekatalog, der den Verkehrsverstößen jeweils eine bestimmte Punktzahl zuordnet. Für kleinere Ordnungswidrigkeiten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Pkw um 21 km/h gilt: 1 Punkt. Für Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr gibt es bis zu 7 Punkte. Einzelheiten sind in § 4 Abs. 2 StVG und der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung nachzulesen. Gegen eine fehlerhafte Eintragung kann man sich gerichtlich zur Wehr setzen. Fragen Sie Ihren Verkehrsanwalt! Eintragungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist, im Regelfall nach 2 Jahren, wieder getilgt. Die Löschungsfrist beginnt bei Bußgeldbescheiden mit Rechtskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Eintragungen bereits mit dem Urteil bzw. dem Erlass des Strafbefehls. Die Löschung von tilgungsreifen Punkten unterbleibt, solange neue, noch nicht tilgungsreife, Eintragungen vorhanden sind (siehe auch www.kba.de). Quelle: www.verkehrsanwaelte.de zurück zur Übersicht zurück zur STARTSEITE Archiv-Bezeichnung (intern): 2004-12-Punkte |
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