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Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin
Oktober 2004
Urteil zur EC-Karte gibt Banken Recht

Wieder einmal hat der XI. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) verbraucherunfreundlich zu Gunsten der Banken entschieden.



Mit Urteil vom 5.10.2004 - XI ZR 210/03 - entschied der BGH, dass bei Geldabhebungen mit gestohlenen EC-Karten neueren Typs, bei denen der PIN-Schlüssel, also die persönliche Geheimzahl, mit einer Verschlüsselung von 128 Bit gespeichert wird, ein Anscheinsbeweis dafür spreche, dass der Bankkunde seine Pflicht zur Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl verletzt habe, indem er diese auf der EC-Karte notiert oder und zusammen mit der ECKarte im Portemonnaie verwahrt habe.
Es sei mathematisch ausgeschlossen, die PIN einzelner Karten aus den auf ihnen vorhandenen Daten ohne vorherige Erlangung des zur Verschlüsselung verwendeten Institutsschlüssels zu errechnen. Der Annahme, der Karteninhaber habe sich grob fahrlässig verhalten, stehe auch die theoretische Möglichkeit nicht entgegen, dass die Eingabe der zutreffenden PIN durch den Dieb durch ein vorheriges Ausspähen, durch ein Zusammenwirken mit Bankmitarbeitern, oder durch sonstige Sicherheitslücken im Banksystem ermöglicht worden sein könnte.
Verbraucherschützen hegen jedoch Zweifel an den bankinternen Sicherheitssystemen. Bisher hatten sich die Banken geweigert, ihre Sicherheitssysteme offen zu legen. Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass Banken eine Überprüfung ihrer Sicherheitssysteme nicht verweigern dürfen, wenn es Anhaltspunkte für Defizite gebe. Die Verbraucherzentrale Düsseldorf führt vor diesem Hintergrund derzeit gegen fünf Kreditinstitute Musterverfahren, deren Ausgang mit Spannung erwartet werden darf. Trotz dieses BGH-Urteils sollten Betroffene also nicht alle Hoffnung aufgeben, die abgehobenen Beträge doch noch wiederzubekommen. Eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits klären.
"mr"-Fachberater, RA G. Freund, Tel. (030) 83 90 89 20







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Archiv-Bezeichnung (intern): 2004-10-ECKarte




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