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Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin
Juni 2004
Umschüler - Potenzial für jeden Betrieb

Haben sie eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, ihre Unternehmensnachfolge durch einen Umschüler zu regeln oder ihren Personalbedarf durch die Beschäftigung einer Umschülerin zu decken? Umschüler sind berufserfahrene Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder wegen fehlender Arbeitsmarktnachfrage nicht mehr ausüben können und - durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert - in ein neues Berufsbild umschulen. Bei der Umschulung handelt es sich um eine verkürzte Form der Berufsausbildung, die in der Regel schon nach 24 Monaten zu einem Kammerabschluss führt. Die Umschulung erfolgt entweder in Form einer Gruppenumschulung mit größerem Theorieanteil und Praktikum oder als einzelbetriebliche Ausbildungsmaßnahme direkt im Betrieb. Im letzten Fall schließt der Betrieb mit dem Umschüler einen Umschulungsvertrag analog zum Ausbildungsvertrag ab. Der Umschüler besucht wieder die Berufsschule und meldet sich nach zwei Jahren zur Kammerabschlussprüfung bei der zuständigen Stelle an.
Umschüler gelten als äußerst motiviert und zielstrebig, da sie sich ihr Berufsbildungsziel selbst ausgesucht haben, erhebliche Arbeitserfahrungen in den Umschulungsbetrieb mitbringen und ihre vorberuflichen Kenntnisse und Fertigkeiten gern zur Verfügung stellen.
Damit tragen sie bereits als Auszubildende automatisch zur Wertschöpfung bei.
Mit der Innerbetrieblichen Rehabilitationsumschulung (IRU) zum Beispiel fördern die Arbeitsagenturen Facharbeiter aus technisch-gewerblichen Berufen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, durchaus aber für andere Berufe geeignet sind. Während der IRU erhalten die Umschüler durch ihren Leistungsträger (BA, Renten- oder Unfallversicherungsträger) Unterhaltsgeld, die Fahrkosten, eine Verpflegungspauschale und bei versorgungspflichtigen Kindern im Haushalt eine Kinderbetreuungspauschale, um sich voll auf die Umschulung konzentrieren zu können. Um alle organisatorischen Fragen wie die Anmeldung des Umschülers bei der Kammer, die Lehrmittel, die Abschlussprüfung und den Vertrag kümmert sich ein beauftragter Weiterbildungsträger wie zum Beispiel RECON IC. Zu den Aufgaben des Weiterbildungsträgers gehören auch die begleitenden Stütz- und Förderunterrichte und die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Umschüler bringen dafür nicht nur neuen Schwung und die neuesten Erkenntnisse der Ausbildung in den Betrieb ein, sie bereichen auch das gesamte Firmen-Knowhow mit ihren Arbeitsmarkterfahrungen und Fachkenntnissen. So lässt sich das berufspraktische Wissen eines KFZ-Mechanikers blendend in der Umschulung zum Automobilkaufmann verwenden oder die Erfahrungen gelernter Maler, Elektriker, Maurer oder Installateure nutzen, wenn sie zu Kaufleuten, Wohnungswirten oder in Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien ausgebildet werden. Teamfähigkeit, selbständiges Arbeiten und Kundenorientierung kann bei Umschülern durchaus vorausgesetzt werden. Außerdem unterliegen sie nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz und bringen oft mit dem eigenen PKW hohe Mobilitätsbereitschaft und Flexibilität in die Umschulung ein. Viele Umschüler avancieren bereits während ihrer Ausbildung zu (fast) unersetzlichen Mitarbeitern und werden im Anschluss an ihre Qualifizierung oft von dem Umschulungsbetrieb in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Da die Umschüler aus eigener Erfahrung wissen, was Arbeitslosigkeit bedeutet, erhält das Unternehmen einen zufriedenen und dankbaren Mitarbeiter. Falls sie an einem Umschüler für ihren Betrieb interessiert sind, können Sie sich an den rehaspezifischen Weiterbildungsträger RECON IC im Green Park wenden. Telefonnummer 03329 - 690912.







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Archiv-Bezeichnung (intern): 2004-06-Umschueler




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