| Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin |
Mai 2004
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Auch Behinderte können in den Arbeitsmarkt integriert werden
Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) im Jahre 2001 wurden die Leistungen für behinderte Menschen erheblich verbessert. Auch sie sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten teilhaben. Neben schwerbehinderten Menschen fallen unter diese besonders förderungswürdige Zielgruppe auch Rehabilitanden. Wer also aufgrund der Art und Schwere seiner körperlichen oder seelischen Einschränkungen nicht mehr seinen erlernten Beruf oder seine frühere Berufstätigkeit ausüben kann, hat als Arbeitsloser oder Arbeitsuchender die Möglichkeit, bei seiner Agentur für Arbeit einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen zu stellen. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung und die Einschätzung des Reha-Beraters entscheiden darüber, wer Rehabilitationsleistungen erhält und wer dafür die Kosten zu tragen hat (AA, LVA, BfA oder die Berufsgenossenschaft), falls dies nicht schon geklärt ist. Häufigste Ursachen für Antragstellungen sind Betriebs- und Wegeunfälle, Rückenleiden, Allergien, Anfalls- und Krebsleiden. Manchmal begründen aber auch psychische Erkrankungen oder Lernbehinderungen den Reha-Status. Für die berufliche Neuorientierung (z. B. Berufsfindung, Profiling) stellt der Kosten- und Leistungsträger ebenso Fördermaßnahmen zur Verfügung wie für Aufstiegsweiterbildungen und Umschulungen. Diese können in Form von allgemeinen oder besonderen Leistungen gewährt werden. Mit dem Reha-Antrag kann also eine komplett neue Berufskarriere starten, die es dem gesundheitseingeschränkten Arbeitslosen ermöglicht, nachhaltig und gesundheitsgerecht in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Unter den Gesichtspunkten Selbstverwirklichung und der Mitwirkungsbereitschaft kann sogar die Umschulung in einen Traumberuf gefördert werden, er muss allerdings den individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechen. Die Agentur für Arbeit, Arbeitslosen- und Behindertenverbände und rehaspezifische Weiterbildungsträger beraten und helfen bei der Antragstellung. "mr"-Fachberaterin: B. Steinberg, RECON IC, Ruhlsdorfer Str. 95, Stahnsdorf, Tel. 03329/69 09 12 zurück zur Übersicht zurück zur STARTSEITE Archiv-Bezeichnung (intern): 2004-05-Behinderte |
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