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Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin
September 2005
Gut beraten – kostenlose Zahnersatzberatung

Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) bietet ihren Kunden jetzt eine kostenlose Zahnersatzberatung an. Ziel ist es, den Versicherten transparente Auskunft hinsichtlich der zu erwartenden Festzuschüsse und der verbleibenden Restkosten zu geben. „Um die Vorteile der neuen Regelungen für sich in Anspruch nehmen zu können, sollte sich der Patient beraten lassen. Wählt er beispielsweise eine implantatgetragene Brükke anstelle einer herausnehmbaren Prothese, erhält er – im Unterschied zu früher – einen bestimmten Festzuschuss.
Wir unterstützen hier unsere Versicherten ganz individuell mit zuverlässigen Informationen“, sagt Annina Helbig, SBK- Geschäftsstellenleiterin in Berlin-Zehlendorf. Hinzu kommt, dass seit Januar der Zahnarzt in bestimmten Fällen nicht mehr an die mit den Krankenkassen vereinbarten Preise gebunden ist. Berechnet er die Kosten auf Basis der privat-zahnärztlichen Gebührenordnung, können für den Versicherten höhere Restkosten bleiben als bei der vorgesehenen Regelversorgung. Die SBK rät daher ihren Versicherten, sich vor jeder Behandlung einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt geben zu lassen, nichts voreilig zu unterschreiben und den Heil- und Kostenplan mit dem SBK-Kundenberater zu besprechen. In komplizierten Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine zweite medizinische Meinung einzuholen. Auch hierbei unterstützt die SBK die Versicherten.

Zum 1. Januar 2005 sind die Änderungen im Bereich Zahnersatz in Kraft getreten. Statt der prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten gibt es nun so genannte befundbezogene Festzuschüsse. Diese bemessen sich nach den durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung.
Dazu legte der Gemeinsame Bundesausschuss aus Zahnärzten und Krankenkassen für jeden zahnmedizinischen Befund eine vorzusehende Versorgung fest. Das hat den Vorteil, dass der Patient sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden kann, ohne den Anspruch auf den Festzuschuss zu verlieren. Für den Patienten bedeutet dies ein höheres Maß an Wahlfreiheit – vorausgesetzt er ist gut informiert.

Weitere Informationen: Annina Helbig Geschäftsstelle der SBK Berlin Zehlendorf,
Tel. 030/25794914







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Archiv-Bezeichnung (intern): 2005-09-Zahnersatz




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