| Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin |
Februar 2005
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Haftung des Autowasch-anlagen-Betreibers
Leider kommt es immer wieder vor, dass Autos in der Waschanlage zerkratzt oder verbeult werden. Die Waschanlagenbetreiber berufen sich dann immer wieder darauf, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspreche und die Anlage täglich von eigenen Mitarbeitern durchgecheckt werde, und verweigern die Regulierung des entstandenen Schadens.
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Az.: 21 U 97/03 - sind nun die Chancen geschädigter Fahrzeugbesitzer gestiegen. Das Gericht führte aus, dass der Betreiber nachweisen müsse, dass die komplexen computergesteuerten Anlage entsprechend der Herstellerempfehlungen täglich kontrolliert und gewartet würden. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Waschanlagenbetreiber vorgetragen, seine Anlage werde täglich von eigenen Mitarbeitern durchgecheckt und zudem vierteljährlich durch einen Mitarbeiter der Herstellerfirma kontrolliert. Dies sah das Gericht als nicht ausreichend an. Vielmehr müsse der Betreiber detailliert angeben und nachweisen, welche konkreten Maßnahmen er täglich zur Schadensvermeidung ergreife. Nach den Angaben der meisten Hersteller gehöre hierzu etwa die Überprüfung der Sicherheitsabschaltungen, der Dach- und Seitenbürsten auf Fremdkörper und weitere umfangreiche Arbeiten. Zu Problemen kann es allerdings bei Waschanlagen mit manueller Vorreinigung durch Mitarbeiter des Betreibers kommen. So entschied das Landgericht Bochum - Az.: 10 S 48/03 - kürzlich zu Gunsten eines Waschanlagenbetreibers, weil der betroffene Fahrzeugbesitzer nicht nachweisen konnte, dass sein Fahrzeug beim Einfahren in die Waschanlage unbeschädigt war und die danach vorhandenen Kratzer erst in der Waschanlage entstanden waren. Sollten Sie einmal von einem Schaden durch eine Autowaschanlage betroffen sein, wenden Sie sich am besten an einen kompetenten Rechtsanwalt, der Ihre Rechte angesichts der umfangreichen und nicht immer einheitlichen Rechtsprechung am Besten wahrnehmen kann. mr-Fachberater Rechtsanwalt Gerald Freund Tel. 030/83908920 zurück zur Übersicht zurück zur STARTSEITE Archiv-Bezeichnung (intern): 2005-02-AutoWasch |
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