| Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin |
November 2004
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Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
Neue Regelung seit 3.11.2004 Verbrauchern kann bei Ersteigerung von Waren im Rahmen von Internet-Auktionen, zum Beispiel bei eBay, ein Widerrufsrecht zustehen. Mit seiner Entscheidung vom 03.11.2004 - VIII ZR 375/03 - hat der Bundesgerichtshof (BGH) es Verbrauchern ermöglicht, ersteigerte Ware wieder zurückzugeben.
Der BGH urteilte, dass es sich bei den eBay-Versteigerungen nicht um "echte" Versteigerungen im Sinne des § 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) handelt, bei denen die Möglichkeit eines Widerrufs nicht besteht. Es fehle am Erfordernis des Zuschlags. Vielmehr komme bei eBay-Versteigerungen der Vertragsschluss durch ein unwiderrufliches Verkaufsangebot des Verkäufers und die Annahme dieses Angebots durch den Meistbietenden zustande. Voraussetzung für die Widerrufsmöglichkeit ist, dass der Erwerber ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, also die Ware nicht für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwirbt. Der Verkäufer muss indes Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein, die Ware also im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit veräußern. Dies ist entgegen der Kennzeichnung des Angebots durch den Verkäufer recht häufig der Fall. Auch vermeintlich "private" Verkäufer betreiben mit ihren Verkäufen über eBay häufig eine gewerbliche berufliche Tätigkeit, wenn sie nämlich regelmäßig und zur Erzielung von Einkünften Ware veräußern. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Erwerber nach § 312 d BGB ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht. Die Frist beginnt im Regelfall mit dem Eingang der Ware beim Erwerber. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an den Verkäufer. Die Frist beginnt aber vielfach auch erst später zu laufen, wenn nämlich der Erwerber über sein Widerrufsrecht und weitere Details bei Vertragsschluss nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Spätestens nach Ablauf von sechs Monaten ab Erhalt der Ware ist jedoch ein Widerruf ausgeschlossen. RA Freund, Berlin-Steglitz zurück zur Übersicht zurück zur STARTSEITE Archiv-Bezeichnung (intern): 2004-11-ebay-Widerruf |
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