Stahnsdorf
Teltow
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Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin
Februar 2004
Vorbeugen ist besser als Heilen

Auch bei Zuzahlungen die beste Medizin
Viel diskutiert, heftig umstritten - und doch: Die Gesundheitsreform hat Fakten geschaffen. Vorbei die Zeiten, in denen Sie beim Arztbesuch nur an Ihre Gesundheit, nicht aber an das Portemonnaie denken müssen. Zuzahlungen und Leistungsstreichungen in bisher unbekanntem Umfang werden Sie dauerhaft belasten. Jedes Arzneimittel, die neue Brille, der Besuch beim Hausarzt oder Zahnarzt sowie der Krankenhausaufenthalt - nichts davon ist ohne Ihren persönlichen finanziellen Beitrag möglich.
Folgende Eigenleistungen müssen Sie einplanen:
- Praxisgebühr: Bei der ersten ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen sowie psychotherapeutischen Behandlung im Quartal sind 10,- Euro pro Quartal fällig.
- Arzneimittel/ Hilfsmittel: Bei Arznei- und Hilfsmittel müssen Sie 10% des Preises (mind. 5,- Euro, höchstens 10,- Euro) aus eigener Tasche zahlen. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden gar nicht erstattet.
- Sehhilfen: Die Kosten für Sehhilfen werden nicht übernommen. Außer: Kinder & Jugendliche bis 18. Jahre und Versicherte mit schweren Sehbeeinträchtigungen erhalten einen Zuschuss.
- Krankenhaus: Bei einem Krankenhausaufenthalt beträgt die Zuzahlung 10,- Euro pro Tag
- Heilmittel / Häusliche Krankenpflege: Für Heilmittel/Häusliche Krankenpflege ist eine Zuzahlung von 10% der Kosten der Maßnahme zzgl. 10,- Euro je Verordnung fällig auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
- Die Belastungsgrenze der Eigenleistung liegt bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bis zu 1%. Bei einem Jahreseinkommen von z.B. 30.000,- Euro bedeutet das immerhin bis zu 600,- Euro Zuzahlung im Jahr.

Das muss nicht so sein, denn wieder einmal zeigt sich, dass der Ausweg bei diesem Kostendilemma die passende private Vorsorge ist. Mit dem privaten Ergänzungstarif AZS der DKV beugen Sie nachhaltig Zuzahlungen und Leistungsstreichungen in vielen wichtigen Bereichen vor.
Für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen bei Arztbesuchen, bei verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln, häuslicher Krankenpflege, Inanspruchnahme von Haushaltshilfe, stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, sowie bei stationärer Krankenhaus- und Anschlussheilbehandlung erhalten Sie 80% der erstattungsfähigen Aufwendung (bis zu 350,- Euro im Kalenderjahr). Für ärztlich verordnete Arzneimittel, die nicht von der Kasse erstattet werden, erhalten Sie 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen (bis zu 175,- Euro im Kalenderjahr).
Für Sehhilfen bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien, erhalten Sie erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 100,- Euro.
Weitere Infos: Service-Center
Christan Fehst Teltow,
Tel. 03328 / 35 31-0


Gesundheitsbonus der AOK

Sie leben gesund und nehmen alle Vorsorgeuntersuchungen wahr? Dann machen Sie doch mit beim AOK-Bonusprogramm. Es verbindet im Rahmen der Gesundheitsvorsorge Eigenbeteiligung und Gesundheitsbonus. Wenn zum Beispiel innerhalb eines Beitragsjahres keine ärztlichen Rezepte für Medikamente anfallen und auch kein Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen wurde, winkt dem Versicherten - je nach Einkommen - eine Beitragsersparnis von 130,- bis 230,- Euro. Zusammen mit dem Gesundheitsbonus der AOK (70,- Euro) sind das bis zu 200,- bzw. 300,- Euro pro Jahr.
Wie sichert man sich nun den Gesundheitsbonus von 70,- EUR? Ganz einfach: Einmal jährlich zum Zahnarzt und zur Krebsvorsorgeuntersuchung (Frauen ab 20, Männer ab 45 Jahre) gehen. Dann noch der "Check-Up-35" und wenige Impfungen - das sind schon alle erforderlichen Früherkennungsmaßnahmen.
Möglichkeiten für die Erlangung eines Fitnessnachweises bieten die zertifizierten AOK-Kurse. Hier finden Sie die passenden Experten für die Bereiche Entspannung, Bewegung und Ernährung. Testen Sie doch einmal das Programm "Abnehmen mit Genuss", es hat schon vielen Menschen geholfen.
Die Ursache für die Zuckerkrankheit Diabetes Typ 2 ist häufig auch falsche Ernährung und zu wenig Bewegung. Um Chronikerpatienten mit diesem Krankheitsbild, zu dem auch vermehrt jüngere Menschen zählen, kontinuierlicher zu betreuen, gibt es bei der AOK, das "Disease-Mangement-Programm" (DMP)
Das sind strukturiere Behandlungsmethoden, die dazu beitragen sollen, die medizinische Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern. Denn im Gegensatz zu einer hervorragenden Akutversorgung ist die Betreuung chronisch Kranker in Deutschland im internationalen Vergleich nicht optimal organisiert.

In speziellen Schulungen sollen Diabetiker den eigenverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung trainieren. So werden auf Dauer akute, kostenintensive und den Patienten belastende Stadien chronischer Erkrankung vermieden. Auch die Ärzte werden geschult, damit die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele erreicht werden.
Gerne steht Ihnen die AOK für Ihre persönlichen Anfragen zum Bonusprogramm und zum Disease-Management-Programm zur Verfügung.
Das AOK-Service-Telefon ist rund um die Uhr unter 0180-2 34 35 66 für Sie da.
Zu Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung informieren wir Sie in der Ausgabe "markt regional" 3/04.







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Archiv-Bezeichnung (intern): 2004-02-Vorbeugen




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