Stahnsdorf
Teltow
Kleinmachnow
Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin
November 2003
Der Vermessungsingenieur
ist der erste auf der Baustelle!
Er zeichnet die Eigenschaften des Baugrundstückes zu Planungszwecken in einen Lageplan. Damit sind der rechtmäßige Katasterbestand, das Planungsrecht, die vorhandene Bebauung, Wege, Straßen, Bäume usw. in einem möglichst großen Maßstab dokumentiert. Dieser Lageplan bringt dem Architekten das Grundstück mit all seinen Eigenschaften ins Büro. Dieser stimmt sich mit dem Bauherren hinsichtlich seiner speziellen Wünsche ab, so dass er das Bauvorhaben planen kann. Sind die Bauzeichnungen fertig, übernimmt der Vermesser die geplante Bebauung in den Lageplan. Abstandsflächen und Freiflächen werden überprüft.
Der so vervollständigte Plan wird dann, von Bauherr und Architekt unterzeichnet, Bestandteil des Bauantrages.
Bei der Baugrubenabsteckung wird die Grube örtlich gekennzeichnet und die Höhenmarke festgelegt.
Nach dem Ausheben der Baugrube, erfolgt die Feinabsteckung, wobei die Außenkanten des Bauwerkes nach Lage und Höhe in die Baugrube übertragen werden.
Mit der abschließenden Sockelabnahme fertigt der Vermessungsingenieur die Bescheinigung der Übereinstimmung von Lage und Höhe des Gebäudes mit der Baugenehmigung. Mit der Fertigstellung des Bauvorhabens verpflichten die Vermessungsgesetze der Länder den Bauherren zur amtlichen Einmessung. Sie dient der Aktualisierung des Katasterbestandes.
"mr" Fachberater:
Vermessungsbüro Ing. Vetter
Tel. 03329-699 270







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Archiv-Bezeichnung (intern): 2003-11-Vermessung




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