Stahnsdorf
Teltow
Kleinmachnow
Das Wirtschafts- und Verbrauchermagazin
November 2003
Pfan(d)tastisch
Wie weiter mit dem Flaschenpfand?
Am 1. Oktober endete die Übergangsregelung zum Vollzug des Dosenpfandes. Seit dem gilt, ein Händler, der Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkauft, muss diese auch wieder zurücknehmen - auch solche, die nicht bei ihm erworben wurden.
Eigentlich hatten sich Handel und Industrie gegenüber dem Gesetzgeber dazu verpflichtet, bis zum o.g. Zeitpunkt ein einheitliches bundesweites Rücknahmesystem für Einwegverpackungen zu installieren. Die hohen Kosten für die benötigten Rücknahmeautomaten sowie das Fehlen einer zentralen Clearingstelle, welche die Differenz zwischen eingenommenen und erstatteten Pfand ausgleichen sollte, führten jedoch zu dem Entschluss vieler Handelsketten, sich an der Realisierung eines solchen Rücknahmesystems nicht zu beteiligen. Statt dessen stellten viele Unternehmen beim Getränkeverkauf auf Mehrweg-Verpackungen um. Andere bauten die vom Gesetzgeber geduldete Insellösung für pfandpflichtige Einweggetränke aus. Auf Dosenverpackung wurde fast vollständig verzichtet. Die Vielfalt der Verfahrensweisen auf diesem Gebiet hat "markt regional" zum Anlass genommen die Situation in den Einkaufsmärkten unserer Region zu recherchieren. Diese gestaltet sich folgendermaßen: Wie Sie sehen, gibt es auch in unseren Orten keine einheitlichen Verfahrensweisen. Als Kunde ist man daher nach wie vor gut beraten, seinen Einkaufsverhalten effektiv zu planen, um sich so unnötige Wege zu ersparen.

u.v.







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Archiv-Bezeichnung (intern): 2003-11-Pfand




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